Transferagentur
Eine flexible und kostenbewusste Maßnahme, um von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter/innen eine berufliche Neuorientierung zu gewährleisten. Die Kombination von Outplacement und Transfergesellschaft wird umfangreich von der Agentur für Arbeit gefördert und stellt die sozialverträglichste Form des notwendigen Stellenabbaus dar.
Märkte, Unternehmen und das Arbeitsleben sind heute ständigen Veränderungen ausgesetzt. Dabei sind Kündigungen von Mitarbeiter/innen oft unvermeidbar. Eine Transferagentur ist flexibel und kurzfristig umsetzbar und unterstützt Mitarbeiter/innen während der Kündigungsfrist. Zentrales Anliegen der Beratung durch uns in einer Transferagentur ist die Vermittlung der Arbeitnehmer/innen in eine neue Beschäftigung auf dem ersten Arbeitmarkt. So kann eine konfliktarme und sozial verträgliche Trennung erfolgen. Die Agentur für Arbeit fördert nach § 110 SGB III die Transferagentur mit 50% bis zu einem maximalen Förderbetrag von 2.500 € während der Kündigungsfrist sowie mit Transferkurzarbeitergeld während der Transfergesellschaft.
Durch die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten werden für das Unternehmen und die Arbeitnehmer/innen weitere unnötige Kosten vermieden. Beide Seiten haben positiven Nutzen. Das Unternehmen hat einen Imagegewinn und die Arbeitnehmer/innen haben die Chance, ohne arbeitslos zu werden in der Kündigungsfrist von “Job to Job” zu gehen. Neben der Beratung während der Kündigungsfrist wird zusätzlich die aufbauende Transfergesellschaft von der Agentur für Arbeit gefördert. Mit einer Transfergesellschaft verbessern sich die Chancen der Arbeitnehmer/innen, eine neue Stelle zu finden noch mal erheblich.