Transfergesellschaft

 

Ein wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen bietet die größtmögliche Sicherheit für von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter und gewährleistet Rechtssicherheit für das Unternehmen.

Eine Transfergesellschaft ist eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) um von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen für maximal 12 Monate ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Bezug von Transfer-Kug und in der Regel aufstockenden Mitteln des personalabbauenden Unternehmens zu gewährleisten. Basis für die Gründung einer Transfergesellschaft ist die Einigung von Betriebsrat/Gewerkschaft und Arbeitgeber über einen Interessenausgleich/Sozialplan. In § 111 SGB III sind die gesetzlichen Voraussetzungen (Betriebsänderung, dauerhafter Arbeitsausfall, Entgeldausfall) und die Förderung durch die Agentur für Arbeit (Transfer-Kug) definiert. Vor einer Betriebsänderung und um Förderung zu erhalten ist für das Unternehmen zwingend eine Beratung durch die Agentur für Arbeit vorgeschrieben.

Die Arbeitnehmer/innen im Transfer sind vom rechtlichen Status her nicht arbeitslos, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Eine Transfergesellschaft berät, sorgt für zukunftsfähige berufliche Qualifizierungen und vermittelt die Arbeitnehmer/innen in der Transferzeit in neue Stellen im ersten Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter/innen im Transfer erhalten so mehr Zeit für ihre Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und haben eine bessere soziale Absicherung. Zudem gibt es keine Minderung des Arbeitslosengeldes oder der Anspruchszeiten im Anschluss an den Transfer. Für Unternehmen vermindert sich beim Personalabbau durch das Vermeiden von langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen das Kostenrisiko und das Unternehmen zeigt soziale Verantwortung.