Transfergesellschaft
Das wirkungsvolle Instrument zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen bietet die größtmögliche Sicherheit für von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter und kombiniert soziale Absicherung mit umfangreicher Beratung.
Eine Transfergesellschaft ist eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE), um von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer/innen für maximal 12 Monate ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Durch den Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld und in der Regel aufstockenden Mitteln des personalabbauenden Unternehmens erhalten Sie während der Zeit in der Transfergesellschaft in der Regel 80% Ihres bisherigen Einkommens.
Als Arbeitnehmer/in im Transfer sind Sie vom rechtlichen Status her nicht arbeitslos, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Eine Transfergesellschaft berät, sorgt für zukunftsfähige berufliche Qualifizierungen und vermittelt Sie in der Transferzeit in neue Stellen im ersten Arbeitsmarkt. So erhalten Sie mehr Zeit für ihre Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und haben eine bessere soziale Absicherung. Zudem gibt es keine Minderung des Arbeitslosengeldes oder der Anspruchszeiten im Anschluss an den Transfer.